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Von wegen Schulpflicht
Seite 1 von 1
neuester Beitrag: 08.07.04 14:10
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eröffnet am: | 08.07.04 13:56 von: | ottifant | Anzahl Beiträge: | 4 |
neuester Beitrag: | 08.07.04 14:10 von: | lutzhutzlefut. | Leser gesamt: | 493 |
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Beliebtestes Fach: Schwänzen
Münchens Schüler bleiben dem Unterricht immer häufiger fern ? vor den Ferien fehlt oft ein Drittel der Klasse.
Von Anja Burkel
Mit der Schulpflicht nehmen es Schüler heute nicht mehr so genau. 18-Jährige schreiben sich nach Belieben selbst krank, Eltern verfassen großzügig Entschuldigungen, und Münchner Lehrer beklagen:
Vor lauter Fehlzeiten bleibt von dem im Stundenplan vorgeschriebenen Unterricht nicht mehr viel übrig. Besonders in der Zeit vor den Schulferien werden die Schulen mit Entschuldigungen überschwemmt.
"Sie nehmen sich frei, um zu lernen"
Als "absurdes Theater" bezeichnet der Deutsch- und Sportlehrer am Maria-Theresia-Gymnasium, Gerhard Dill, was täglich an seiner Schule abläuft. "In einer elften Klasse fehlt nicht selten ein Drittel der Schüler."
Wenn am Freitag eine Chemieschulaufgabe geschrieben wird, blieben am Donnerstag die Pulte leer. "Sie nehmen sich frei, um zu lernen", glaubt Dill. "Und am Freitag sind dann alle wieder da."
"An manchen Tagen kommen die Schüler nur stundenweise" oder erst zum nachmittäglichen Sportunterricht. "Einige kommen und gehen, wann sie wollen."
Ausrede: Verschlafen
Gerade gegen Schuljahresende, wenn keine Klassenarbeiten mehr geschrieben werden, häuften sich die Fehlzeiten. Ein Kollege habe eine Statistik angelegt ? darin habe ein Schüler in 30 Wochen 50 Mal gefehlt.
"Die sind pumperlg'sund und lassen sich ein Attest vom Arzt schreiben." Ein anderer Schüler mache regelmäßig "Verschlafen" für sein Aufscheinen um zwölf Uhr verantwortlich. "Nach dem Motto: Was kann ich dafür, wenn ich verschlafe?"
Vertrauen des Kultuministeriums
"Lehrer haben gegen die Fehlzeiten keine Handhabe", sagt Dill, "das Kultusministerium tut nichts dagegen." Wie dessen Sprecher Thomas Gottfried erklärt, vertraue das Ministerium den Schülern zunächst einmal, wenn sie sich krank meldeten.
Bei Zweifeln am Grund für das Fehlen sei zunächst ein klärendes Gespräch mit Schüler und Eltern fällig. Bleiben Zweifel an den Gründen bestehen, kann laut gymnasialer Schulordnung dem Schüler eine Attestpflicht auferlegt werden. Wenn auch an den Attesten Zweifel besteht, kann eine Überprüfung vom Schulamtsarzt angeordnet werden.