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Tatsächliche Wohnfläche zählt
Seite 1 von 2
neuester Beitrag: 27.07.15 21:41
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eröffnet am: | 24.07.15 08:22 von: | Fischbroetch. | Anzahl Beiträge: | 28 |
neuester Beitrag: | 27.07.15 21:41 von: | tobirave | Leser gesamt: | 1934 |
davon Heute: | 2 | |||
bewertet mit 5 Sternen |
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Zumeist wird zu viel angegeben.
Bis 10 % zu viel stellt aber noch keinen Mangel der Wohnung dar, wenn sich der
Mieter über die Wohnfläche hat keine Zusicherung geben lassen, die qm-Zahl lediglich die Wohnung in ihrer Beschaffenheit beschreibt, sollen bis zu 10 % zu wenig nicht wesentlich sein.
Da wird der Mieter wohl auch in der Zukunft in die Röhre schauen müssen.
Bei jeder Kleinigkeit , wie defekte Klingelanlage, fehlender Briefkasten , kann der Mieter mindern, nur hier nicht.
sehr amüsanter nebenkriegsschauplatz:
damalige bekannte aus castrop wollten ihr haus, kurz nach erwerb, auch umbauen. sie das absolute klischee einer grundschullehrerin, er ganz lockerer bwl-typ. sie wollte unbedingt eine genehmigung, er wollte einfach los bauen. sie ruft, ohne sein wissen, das bauamt zwecks genehmigung an und macht einen termin zur besichtigung aus, er kann sein glück kaum fassen :) bauamt kommt und stellt fest, dass eine bebauung nur einstöckig zugelassen werden kann. bauamt sieht hinter der häuserfront die zweistöckigen anbauten der nachbarn, teilweise mit satteldach, dachboden bewohnt. bauamt schreibt die nachbarn an, bzgl. besichtigungstermin zur überprüfung der bebauung wegen brandschutz, etc. . nachbarn müssen teilweise ihre schwarzbauten nachträglich unter ordentlich mehraufwand genehmigen lassen, so die geschichte. willkommen in der nachbarschaft, sag ich da mal. hier finde ich freunde für´s leben :)
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Im übrigen ist der Regelfall nicht, dass eine Quadratmetermiete im Mietvertrag steht, sondern eine Wohnungsmiete. Selbst wenn die Quadratmeterzahl abweicht, ändert hat der Mieter nicht mehr oder weniger Platz als vorher.
Es soll wohl auch verschiedene Berechnungen für Balkone geben und für Höhen unter 2,40 meter. Soweit ich wusste, wurden kleine Balkon bis zur Hälfte zur Wohnfläche gezählt, grössere nur bis zum viertel , aber bedachte dann wieder zu 50 %.
Die Flächen zwischen 1 und 2 Meter Höhe zählen zur Hälfte, die unter 1 meter gar nicht und über 2 Meter voll.
Man muss es auch nicht unbedingt kompliziert machen. Klar wenn die Wohlfäche nicht stimmt, dann muss das abgeändert werden!
Was das jetzt wieder soll........
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Damit aber Investoren auch bauen, muss sich das vermieten auch lohnen. Und ein ständig sich änderndes Mietrecht, was nicht verlässlich ist, hält Investoren ab.
Wir hatten hohe Mieterhöhungen in einigen Lagen der Grossstädte, in den letzten ca 3 bis 4 Jahren , aber davor gab es fast 15 Jahre kaum mal Steigerungen. Da is die Miete, wie auch heute noch , ständig durch den Preistreiber Staat gestiegen. Durch ständiges Erhöhen von Abgaben und Steuern, und immer wieder neue Auflagen und Überprüfungen, macht man einigen Hauseigentümern das Leben schwer.
Man kann nicht zum einen den Immobilienmarkt mit hohen Kosten und Auflagen belasten und wenn sich dieses dann in der Warmmiete niederschlägt , dann tut man so, die Politik tut so , las wenn die vermieter sich unzulässig bereichern.
Dabei ist es die Politik die diese zusätzlichen hohen Kosten und den massiven Anstieg der Warmbruttomieten zu verantworten hat.
In erster Linie muss das Markt möglichst frei sein, allerdings muss das Zuhause der Mieterfamilien schon einem besonderen Schutz unterlegen. Das ist schon eien andere sache wie gewerbliche räume oder Mietwagen . Die Menschen leben seit Jahren oder Jahrzehnten in den Wohnungen, das ist deren einzige heimat und der Rückzugsort.
Da müssen besondere Schutzmassnahmen greifen, aber das muss man doch nicht unnötig kompliziert machen.
Und was ist mit den Mietnomaden, da wollte man doch auch längst entsprechende gesetztliche Regelungen treffen. Wenn Vermieter durch 10.000de Euro Verluste durch diese boshaften Mietnomaden in grösste Bedrängnis geraten , und da sneben dem ständigen Ärger und den dreistesten Lügen und den Psychoterror den diese Mieter bringen scheint das kein problem zu sein.
Aber wehe die Wohnung wird aus Versehen um 1 qm zu gross angegeben!
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Von der Nummer mit Schwankungstoleranz 10% hatte ich auch mal mit großem Staunen gehört - wo hat man das sonst? Is doch wohl nen Witz.
Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.
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Kann aber sehr gut verstehen, wenn andere es so sehen! Diese haben dann oft die falsche Denke und meinen ,sie könnten über ihr Eigentum allein verfügen. Und das geht eben nciht mehr, wenn man vermietet hat, aber dafür bekommen sie auch eine Miete. Kann mich an Schreiben, von bekannten Vermietern erinnern, wo diese einer ca 30 jährigen allein lebenden mitteilten, dass sie schon wieder vorgestern abends Herrenbesucht gehabt hätte. Und sie hätte, das schlimm mehr als einmal in der Wochen Herrenbesuch und die Männern seien auch immer unterschiedlich ( spätetens jetzt müsste man sich fragen, woher wissen die das) Und nicht nur,dass ihr ruf darunter leide, sondern der das ganzen Hauses.....
Ich konnte man lachen kaum unterdrücken als ich das gelesen hatte...aber diese Menschen empfinden es tatsächich so. Dann denke ich, vielleicht müsste Wohnungsvermietung doch nur eine Sache der Grossunternehmen sein. Die kleinen Privaten, kapieren es nicht, was es heisst eine Wohnung zu vermieten, das hat keinen Einfluss auf das Verhalten eines Mieters!
Es ist richtig und auch notwendig, dass Mieter geschützt sind! Aber es gibt auch viele Sachen, wo unnötig der Mieter im vorteil ist - das ist immer dann der Fall, wenn der Mieter sich nciht vertragstreu verhält. Wenn er nicht zahlt, zu laut ist, etc.
Was aber besonders schlimm ist und wo man dem Markt absolut schadet und auch den Neubau abwürgt, wenn man ständig Änderungen macht.......so jedes halbe Jahr.. oder so.
Also wir haben mit den 15 % Mietsteigerungsbegrenzung in 3 Jahren schon eine starke Einschränkung........teilweise manchmal auch zu unrecht. Denn wenn einer eine Wohnung hat, die nur 2 Euro an miete kostet, weil der frühere Vermieter pleite ging, weil er die Miete nicht erhöhte, dann braucht man mehr als 20 Jahre bis man annähernd an die markmiete kommt!
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Es ist grundsätzlich nicht so, dass diese qm zahl um 10 % schwanken kann.
Aber bei Wohnungen geht man im allgemeinen von einer Gesamtmiete für eine Wohnung aus, inkl. Küche und Bad etc. Daher spielt die qm Zahl nur eine Rolle für die nebenkosten etc.
Und wenn nun in einem Vertrag steht, die Miete beträgt 490 Euro.
Die Wohnfläche wird mit a 75 qm angegeben.
und nun stellt sich raus, dass die Wohnung nur 70 qm ist, dann hat der Mieter keinen Anspruch darauf , dass die Grundmiete deshalb niedriger ist. Das gilt nur, gemäss ständiger Rechtssprechung wenn implizit eine qm Miete vereinbart wurde, oder wenn, eben diese qm Anzahl um 10 % zu hoch angesetzt wäre.
Also wenn da jetzt 80 qm stehen würde, dann könnte es sein, dass der Mieter ein Recht hat, dass die Miete niedriger sein müsste!