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Insolvenz droht!
Seite 1 von 1
neuester Beitrag: 19.07.15 01:16
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eröffnet am: | 18.07.15 08:06 von: | Radelfan | Anzahl Beiträge: | 23 |
neuester Beitrag: | 19.07.15 01:16 von: | Borealis | Leser gesamt: | 2487 |
davon Heute: | 1 | |||
bewertet mit 7 Sternen |
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in der nachfolgend benannter Forderungsangelegenheit haben wir uns bereits an Sie gewandt, und die Forderung unserer Kunden geltend gemacht.
Sie haben eine nicht beglichene Forderung beim Unternehmen OnlinePay24 GmbH
Das von Ihnen gespeicherte Konto war im Moment der Abbuchung nicht genügend gedeckt, um die Lastschrift auszuführen.
Wir erwarten die Überweisung inklusive der Zusatzgebühren bis spätestens 22.07.2015 auf unser Konto.
Wegen des andauernden Zahlungsverzugs sind Sie gebunden dabei, die durch unsere Tätigkeit entstandenen Gebühren von 66,68 Euro zu bezahlen. In Vollmacht unseren Mandanten OnlinePay24 GmbH ordnen wir Ihnen an, die offene Gesamtforderung unverzüglich zu bezahlen. Bei Rückfragen oder Reklamationen erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb von 72 Stunden. Eine vollständige Forderungsausstellung, der Sie alle Positionen entnehmen können, ist beigelegt.
Erfolgt keine Begleichung der offenen Forderung bis bis zum festgelegtem Datum, werden wir ohne weitere Schreiben den Vorgang an das Gericht übergeben und der SCHUFA Wiesbaden melden.
Mit freundlichen Grüßen
Inkasso Sauer Marco
Es ist nicht ausgeschlossen, dass mein Text auch eine Spur von Ironie enthält.
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Ansonsten ist sicher ein Körnchen Wahrheit in deinem Post - nur das mit dem Nok weise ich entschieden und mit aller Deutlichkeit zurück.
Ich liebe mein Rad und möchte es nicht mit solchem fischigem, stinkenden Unrat verunzieren!
Es ist nicht ausgeschlossen, dass mein Text auch eine Spur von Ironie enthält.
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Neben NoGos, OK das mit der roten Ampel bei dir nehme ich zurück, gibt es ja auch einen weiten Bereich von situationsabhängigen
" Verstössen " wo man nur in einer konkreten Gesamtschau erkennen kann, ob man
den " Täter " über irgendwelche Sanktionen zu einer Verhaltensänderung erziehen
sollte.
Das fällt mir gerade so ein, weil der Postbote vorhin hier vorbeikam.
Da regt sich bei den Fahrradzustellern auch niemand auf , wenn sie die kurzen
Strecken zwischen den Häusern auf dem Bürgersteig zurücklegen, eigentlich aber verboten, in der Realität aber eher sozialtypisches Verhalten, da man das Rad ja auch nicht auf der Strasse abstellen darf, müsste der Zusteller dauernd schieben ;
die meisten normal gerecht empfindenen Menschen würden so Etwas aber nicht mit etwas Verbotenen in Verbindung bringen.
Der Nok hatte dich diesbezüglich mal angeklagt und als Fahrradterrorist bezeichnet.
Im Übrigen ist die "Anklage" von Nok irgendwie im Sande verlaufen, denn bisher habe ich darüber von amtlicher Seite keine diesbezüglichen Informationen/Benachrichtigungen/Vorladungen etc. erhalten.
Wahrscheinlich war dies nur einer der üblichen verbalen Ausfälle (und dies meine ich durchaus doppeldeutig!) von Träneneimerverwahrer!
Es ist nicht ausgeschlossen, dass mein Text auch eine Spur von Ironie enthält.
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in der nachfolgend beschriebenen Forderungsangelegenheit haben wir uns ordnungsgemäß an Sie gewandt, und den Anspruch unserer Kunden geltend gemacht.
Sie haben eine nicht beglichene Rechnung bei unserem Kunden GiroPay24 AG.
Ihre Bank hat die Kontoabbuchung storniert, da Ihr Konto zur Zeit der Buchung nicht hinreichend gedeckt gewesen ist.
Die gesamte Überweisung erwarten wir bis zum 23.07.2015.
Wegen des andauernden Zahlungsverzugs sind Sie verpflichtet zusätzlich, die durch unsere Beauftragung entstandenen Gebühren von 58,68 Euro zu bezahlen. Namens und in Vollmacht unseren Mandanten GiroPay24 AG verpflichten wir Sie, die offene Forderung unverzüglich zu decken. Bei Fragen oder Unklarheiten erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb von 48 Stunden. Eine vollständige Kostenaufstellung, der Sie alle Einzelpositionen entnehmen können, ist beigelegt.
Erfolgt kein Ausgleich der offenen Forderung bis zur festgelegten Frist, werden wir ohne weitere Benachrichtigungen die Angelegenheit an das Gericht übergeben und der SCHUFA melden.
In Erwartung Ihrer Antwort
Sachbearbeiter von Keiserberg Levin
Ich bin nicht nachtragend, vergesse aber nichts(H. Wehner)
Frage: Liest da etwa jemand bei Ariva mit?
Allerdings wird jetzt nicht mehr "freundlich" gegrüßt und die Frist wurde um einen Tag verkürzt. D.h. die Daumenschrauben wurden angezogen!
Es ist nicht ausgeschlossen, dass mein Text auch eine Spur von Ironie enthält.
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