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Ein Bekannter möchte sich Geld von mir leihen!
Seite 1 von 2
neuester Beitrag: 10.07.04 09:13
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eröffnet am: | 09.07.04 15:04 von: | Jessyca | Anzahl Beiträge: | 48 |
neuester Beitrag: | 10.07.04 09:13 von: | geldschneide. | Leser gesamt: | 1813 |
davon Heute: | 1 | |||
bewertet mit 0 Sternen |
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Er arbeitet im Lager, hat deshalb ein geringes Einkommen, sein Konto ist immer im Minus, wegen den Prozessen mit seiner Scheidung.
Er möchte von mir ca. 5 000 - 9000 ? geliehen haben für diese Nachzahlung. Rückzahlen möchte er an mich monatl. 250 ?.
Ab sofort muß er auch monatlich 300 ? Unterhalt für die Kinder an seine Frau überweisen.
Hierzu möchte er eine Wohnung in seinem 2-Fam.haus, in der seine Mutter per Wohnrecht kostenlos wohnte, vermieten für ca. 450 ?.
Seine Mutter nimmt er in seiner Wohnung auf.
Reicht hier ein privater Kreditvertrag? Soll ich Sicherheiten verlangen, wenn ja welche? Soll ich Zinsen verlangen?
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wechsel: schriftlich abgegebenes zahlungsversprechen, das bestimmten formellen vorschriften genügen muß.
alternative:man kann das auch mit nem kreditvertrag abwickeln. problematisch bleibt die frage der absicherung.
mfg
gf
Ich habe wegen einer Geldgeschichte seit über 5 Jahren keinen Kontakt mehr zu einem engen Verwandten und auch einige Freunde verloren.
Ich verleihe kein Geld mehr. Wenn es sich um sehr gute Freunde handelt und der Betrag unter 500,- ? liegt bekommen sie das Geld einmalig geschenkt, das ist für mich weniger stressig.
Schriftliches nützt dabei auch nichts.
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Beide müssen den Vertrag unterschreiben.
Wie bist Du abgesichert? Nun, Du kannst aus dem Darlehensvertrag dann klagen, wenn der Darlehensnehmer (Dein Bekannter) mit der Zahlung in Verzug kommt. Da Du dann aber nur die Raten einklagen kannst, die bis zu diesem Zeitpunkt ausstehen, würde ich eine Klausel einfügen, daß, wenn er dreimal nicht gezahlt hat, sofort der GESAMTE Restbetrag zur Rückzahlung fällt wird. Dann kannst Du die Zwangsvollstreckung betreiben.
Woher ich das weiß? Ich habe Jura studiert (inzwischen erfolgreich abgeschlossen).
So long, bei weiteren Fragen schick mir eine Boardmail.
Calexa
www.investorweb.de
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Einigung (§ 873)
Gegenstand der Einigung: Recht an einem Grundstück
Grundpfandrechte
Hypothek (§§ 1113ff.)
Grundschuld (§§ 1191ff.)
Rentenschuld (§§ 1199ff.).
Andere dingliche Rechte
Dienstbarkeiten
Grunddienstbarkeiten (§§ 1018 - 1029)
Nießbrauch (§§ 1030 - 1089)
beschränkt persönliche Dienstbarkeiten (§§ 1090 - 1093)
Dauerwohn- bzw. nutzungsrecht (§§ 31 ff. WEG)
dingliches Vorkaufsrecht (§§ 1094 - 1104)
Reallasten (§§ 1105- 1112)
Erbbaurecht (vgl. ErbbRVO)
Allgemeine Voraussetzungen für die Einigung (auch unter Bedingung und Zeitbestimmung möglich)
Eintragung ins Grundbuch (Publizitätsprinzip, § 873, s.o.); bei Briefrechten: Briefübergabe
Einig sein (kein Widerruf der Einigung bis zur Eintragung, aber Bindung nach § 873 II)
Verfügungsberechtigung oder gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten (s.o.
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seine Immobilie! Wenn das Haus bezahlt ist und er so klever war seine Grundschuldeintragungen nicht zu löchen, geht das doch ziemlich schnell und Reibungslos.
Wenn noch eine Restschuld darauf ist kann man sie mühelos aufstocken.
Immer vorausgesetzt er kann die Raten aufbringen.
Die Zinsen sind günstig und die Abzahlerei ist reine Verhandlungssache.
Ich habe auch mal ein paar Tausender an einem Freund verliehen, hätte nie gedacht das ich damit so ein Ärger bekomme. 500 Mark hatte ich nach viel Rennerei wiederbekommen. Danach wurde mir das alles zu blöd, er konnte die Kohle behalten und brauchte mir nie wieder unter die Augen kommen. Ist ja nicht so das er kann Geld hatte, er war jeden Abend in der Kneipe, machte Fußballtrips in alle Länder und ich konnte blöd aus der Wäsche gucken.
Aber ich bin aus Erfahrung klug geworden. Wenn ich jetzt guten Freunden und Familie helfe, können sie es gleich behalten wenn ich es übrig habe, das spart Nerven.
Sind natürlich nicht mehr die hohen Beträge von oben.
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Für diese Privatleihe verlange ich 12 % effektiver Jahreszins und die Frau unterschrieb den Vertrag ebenfalls mit. Ferner wurde ein Grundschuldeintrag vorgenommen.
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Übrgens habe ich in Würzburg studiert. Und mein Rat spiegelt nicht nur meine persönliche Meinung weider; natürlich ist nichts verbindlich, ich will ja nicht, daß jemand bei mir Regreß nimmt....*g*
So long,
Calexa
www.investorweb.de
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Natürlich sollte man einem Freund helfen.
Sicherheiten, wenn vorhanden wäre nicht schlecht,
du könntest die eine Grundschuld eintragen lassen, die Kosten beim Notar übernehmen und dem kreditbetrag hinzusetzen.
Inwiefern dessen Eigentumsbelange an seinem Haus schon geklärt sind , ist eine 2. Frge, deshalb wird er wohl von der Bank nichts bekommen.
außerdem bekommt man von der Bank das Geld auchnur, wenn er ein nachweisbar zurückzahlbares Einkommen hat.
Die noch nicht vermietete Wohnung ist die Inponderabilie.
Und macht seine Muttter dabei überhaupt mit?
Wenn Du ihn so gut kennst, solltest du auf jeden Fall mit der Mutter sprechen, ob sie bereit ist, die Wohnung zu räumen.
Du könntest dir z.b. die Miete nebst Kaution abtreten lassen. Was zuviel ist, von der Miete, das geht per Dauerauftrag an ihn zurück.
Das heißt, du fdungierst als Generalvermieter!
Insofern auch nciht schlecht, weil er dann offiziell gar kein Geld bekommt!
Ich weiß klingt kompliziert, läßt sich aber machen!
lieben Gruß
gs