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DDR-Sonderrenten teils zu Unrecht gekürzt
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neuester Beitrag: 08.07.04 09:43
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eröffnet am: | 08.07.04 09:18 von: | chrismitz | Anzahl Beiträge: | 10 |
neuester Beitrag: | 08.07.04 09:43 von: | ribald | Leser gesamt: | 396 |
davon Heute: | 1 | |||
bewertet mit 0 Sternen |
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Der Gesetzgeber muss nun bis 30. Juni 2005 eine verfassungsgemäße Regelung treffen. Bereits bestandskräftige Bescheide bleiben von dem Richterspruch unberührt.
Die Verfassungsbeschwerde eines früheren Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in derselben Sache wiesen die Karlsruher Richter jedoch zurück. Hier habe der Gesetzgeber davon ausgehen dürfen, dass im Bereich des MfS und des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) der DDR ?deutlich überhöhte Entgelte gezahlt wurden?. Deshalb sei die Kürzung gerechtfertigt.
Optionen
Ist das fair? Wie soll das funktionieren?
Bei solchen Artikeln wie dem obigen wird mir schlecht!
Gruß
Staatsrentenvollbeitragszahlerlutz